Factoring – Sonderformen

VOB-Factoring für Mittelstandsunternehmen

Diese Factoring-Form ist für Mittelstandsunternehmen gedacht, die Ihre Rechnungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) stellen. Kleine bis mittelständisches Unternehmen verkaufen Ihre Forderungen an ein Factoring-Unternehmen und erhalten von diesem sofort den offenen Rechnungsbetrag überwiesen. Hier durch erhalten die Unternehmen ihre sofortige Liquidität und sind zu 100% vor einem Forderungsausfall geschützt.

Einzelfactoring

Beim Einzelfactoring hat ein Unternehmen die Möglichkeit einzelnen Forderungen, die es selbst bestimmen kann, zu verkaufen. Für viele Unternehmen ist dies ein sehr guter Einstieg sich mit Factoring vertraut zu machen. Ebenso ist beim Einzelfactoring das 100% Ausfallrisiko auf Seiten des Factors und die Auszahlung des Forderungsbetrages erfolgt ohne Betriebsprüfung.

Mietfactoring

Hier bekommt der Vermieter die Möglichkeit Mietrückstände an ein Factoring-Unternehmen abzutreten und erhält somit sofort eine Erhöhung seiner Liquidität. Das komplette Ausfallrisiko übernimmt das Factoring-Unternehmen.

Reverse-Factoring/ Einkaufsfactoring

Bei dieser Factoring-Form ermöglicht das Factoring-Unternehmen dem Abnehmer ein längeres Zahlungsziel. D. h. Die Forderungen werden nicht von einem Unternehmen abgetreten, sondern hier ist der Auftraggeber des Factors der Abnehmer. Er schließt mit dem Factoring-Unternehmen einen Vertrag, dass dieses seine offenen Verbindlichkeiten direkt an seinen Lieferanten bezahlt. Daraufhin schließt der Lieferant mit dem Factor einen Zusatzvertrag der ausschließlich die Forderungen des Abnehmers beinhaltet. Auch hier kann vereinbart werden, dass der Factor das Ausfallrisiko übernimmt.

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